FAQ

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten darauf

Was unterscheidet HPL-Lotz von anderen Schulen?

Vieles! Unterricht durch ein harmonisch auf einander abgestimmtes Dozententeam; kein ständiger Dozentenwechsel, sondern persönliche Betreuung über die gesamte Ausbildungszeit; Unterstützung zu Beginn der Ausbildung durch Tutoren und ein durchdachtes Ausbildungssystem, das von Anfang an ganzheitliches Verstehen und das für Prüfung und Praxis wichtige Denken in Zusammenhängen fördert; und schließlich eine familiäre Unternehmensführung, die sich durch eine transparente und flache Hierarchie auszeichnet. Bei uns wird der persönliche Kontakt noch groß geschrieben!

Wer kann Heilpraktiker werden?

Zur amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt anmelden kann sich jeder

... der das 25. Lebensjahr vollendet hat,
... der mindestens einen Volks- oder Hauptschulabschluss besitzt,
... der ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt, das bei der Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein darf und bescheinigt, dass keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vorliegen,
... der ein Gesundheitszeugnis vorlegt, das bei der Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein darf und bescheinigt, dass weder ein körperliches Leiden oder eine Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte noch eine Sucht vorliegt, die gegen die Berufsausübung sprechen.
(gemäß der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18.02.1939)

Wie kann ich mich bezüglich der Heilpraktikerausbildung orientieren?

Indem Sie unsere ausführlichen Internetseiten aufmerksam studieren oder die noch ausführlichere Informationsbroschüre anfordern, bei weiteren Fragen das Sekretariat bzw. die Schulleitung kontaktieren, sich als Gasthörer für die gewünschten Kurse formlos anmelden und kostenlos zuhören, in den Unterrichtspausen mit Schülern und Dozenten ins Gespräch kommen und schließlich Ihre Anmeldung persönlich im Sekretariat, per Post, Telefon, Fax oder Email vornehmen.

Wie sind medizinische Ausbildung und Prüfungsvorbereitung aufgebaut?

Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen der Vollzeitausbildung in der Tagesschule (4 Vormittage pro Woche, Dauer: 2 Jahre), der berufsbegleitenden Ausbildung in der Abendschule (2 Abende pro Woche, Dauer: 2 Jahre) und der Intensivausbildung (nur mit medizinischen Vorkenntnissen, Freitag Vormittag, Dauer: 1 Jahr). Danach schließt sich optional die Prüfungsvorbereitung an (Dauer: 6 Monate), die zweimal pro Jahr stattfindet und sich in 4 verschiedene Bereiche gliedert: die Generalwiederholung, das Multiple-Choice-Fragen-Training, das Anamnese-Training und die klinische Untersuchung. Die Amtsarztprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt findet zweimal pro Jahr statt (Mitte März und Mitte Oktober) und beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Prüfungsteil, auf den Sie dann optimal vorbereitet sind. 

Was kommt im 3. Jahr der Heilpraktikerausbildung?

Die Therapie-Ausbildung, die Sie am besten erst nach bestandener Heilpraktiker-Prüfung beginnen, um den Kopf für Ihren Praxisaufbau frei zu haben. Sie haben die freie Auswahl aus einer Vielzahl bewährter Therapierichtungen. Je nach aktuellem Angebot können Sie hinterher auch noch Arbeitskreise und Fortbildungen besuchen. Die Dauer der Therapie-Ausbildung richtet sich nach Ihrer Auswahl und beträgt im Schnitt 1 bis 2 Jahre.

Was ist der „kleine Heilpraktiker“?

Der „kleine Heilpraktiker“ ist eine landläufige Bezeichnung für den Heilpraktiker für Psychotherapie. An unserer Schule können Sie sowohl eine 18-monatige Fachausbildung in Psychotherapie als auch die spezielle Prüfunsgvorbereitung auf die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie machen. Mit der erhaltenen Erlaubnis sind Sie berechtigt, Psychotherapie an Patienten durchzuführen. Andere Therapiemethoden dürfen Sie allerdings dann nicht anwenden, das ist dem „großen HP“, also dem Voll-Heilpraktiker vorbehalten, der übrigens auch die Psychotherapie ausüben darf.

Wie gründe ich eine Praxis?

Unsere Praxismanagement-Kurse helfen Ihnen dabei, ein Konzept zu entwickeln bezüglich Standort, Praxisgröße, Finanzierung etc., Praxis-Know-How zu erwerben wie z.B. Rechnungen nach GebüH schreiben, Patientenkarteien führen, Hygieneplan erstellen etc. und schließlich die Gründung einer Teil- oder Vollerwerbspraxis gezielt und geplant vorzunehmen. Auch nach der Praxisgründung haben Sie zeitlich unbegrenzt die Möglichkeit, sich von uns beraten zu lassen.

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